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WER DIE FORM ZERSTÖRT,
BESCHÄDIGT AUCH DEN INHALT.

Herbert von Karajan

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Denkmalschutz

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Denkmalschutz

Die Art Factory als Botschafterin einer Epoche.

Bereits in der Konzeptionsphase wurde der Gedanke des Denkmalschutzes fest verankert und floss als bestimmende Größe in die Projektierung ein.

Die typische, von den Dachtrichtern geformte Silhouette bleibt erhalten, die gelbe Klinkerfassade wird vollständig restauriert. Alle Fenster behalten die Anmutung der historischen Fabrikfenster, im Bereich der Treppenhäuser (Südseite) teilweise sogar in ihrer ursprünglichen Substanz. Die beeindruckenden Stahlträger im Inneren des Gebäudes werden nach ihrer Restaurierung an fast gleicher Stelle wieder eingebaut.

DENKMALSCHUTZ - ABSCHREIBUNG

Die Erhaltenswürdigkeit historischer Bauten ist auch im Sinne des Staates und so gewährt dieser privaten Investoren großzügige Steuervorteile, wenn denkmalgeschützte Gebäude saniert werden. So profitieren beide Seiten — der Staat muss kein Geld in die Sanierung von erhaltenswerten Immobilien investieren und den privaten Investoren eröffnen sich attraktive Steuersparmöglichkeiten.

Die ARVETUS GmbH hat Ende Juli 2021 den „Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Bescheinigung gemäß §§7i, 10f und 11b Einkommenssteuergesetz (EStG)“ beim Landratsamt Landkreis Leipzig, 04550 Borna, Amt: Bauaufsichtsamt / SG Denkmalschutz gestellt.

 

Mit der „Ausstellung dieser vorläufigen Bescheinigung gemäß §§7i, 10f und

11b Einkommenssteuergesetz …“ wird im September 2021 gerechnet.

 

Diese vorläufige Bescheinigung ist die Grundlage für den späteren „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gem. § 7i, 10f und 10 b Einkommensteuergesetz (EStG)“ für jeden einzelnen Käufer.

wichtig

[ ... Diese Bescheinigung ist nicht alleinige Voraussetzung für die Inanspruchnahme

der Steuervergünstigung.

Die Finanzbehörde prüft weitere steuerrechtliche Voraussetzungen, insbesondere

die Abziehbarkeit der Aufwendungen als Betriebsausgaben, als Werbungskosten oder wie Sonderausgaben und die Zugehörigkeit der Aufwendungen

zu den Anschaffungskosten im Sinne des § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG oder zu den Herstellungskosten, zu den Werbungskosten, insbesondere zum Erhaltungsaufwand oder zu den nicht abziehbaren Kosten ... ]

(Auszug aus den Musterbescheinigungsrichtlinien | Fassung vom 1. März 2016)

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